
Klare Regelungen statt Überraschungen
Ein gut ausgearbeiteter Kaufvertrag schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen nach der Übergabe. Er beinhaltet nicht nur den Preis, sondern auch Haftungsfragen, Übergangsregelungen, Personalthemen und Wettbewerbsklauseln.
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Ein Kaufvertrag, der wirklich hält
Ein Kaufvertrag in der Pflege ist kein Standarddokument. Er regelt nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Haftungsfragen, Übergangsregelungen, Personalthemen und Wettbewerbsklauseln – und schützt Sie so vor unangenehmen Überraschungen nach der Übergabe.
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Das sagen unsere Kundinnen und Kunden
Der Kauf bzw. Verkauf eines Pflegeunternehmens ist ein bedeutender Schritt und mit Risiko verbunden. Umso wichtiger ist es, einen erfahrenen Partner an seiner Seite zu haben.
Kontaktieren Sie uns!
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – egal, ob Sie ein Pflegeunternehmen kaufen oder verkaufen möchten.
Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und klären die nächsten Schritte – persönlich, diskret und passgenau zu Ihrer Situation.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Sie haben weitere Fragen?
Wie wird mit laufenden Verträgen beim Betriebsübergang verfahren?
Während bei einem Share-Deal alle Verträge mit der Gesellschaft unverändert bestehen bleiben, da nur Gesellschaftsanteile an der Gesellschaft übertragen werden, müssen bei einem Asset-Deal sämtliche Verträge einzeln an den Käufer bzw. die Käuferin übertragen werden.
Auch hier machen wir es für Sie einfach: Mit unserer ausfüllbaren pdf-Datei können Sie die bestehenden Verträge strukturiert, schnell und einfach auflisten. Nach Weiterleitung der Datei an uns wird diese mit dem Käufer bzw. der Käuferin abgestimmt und als Anlage dem Vertrag beigefügt.
Was passiert mit dem Anlagevermögen?
Insbesondere beim Asset-Deal ist das Anlagevermögen ein wichtiger Bestandteil des Kaufvertrages. Oftmals erfolgt hier auch eine Aufteilung des Kaufpreises in Anlagevermögen und Goodwill (immaterieller Geschäfts- oder Firmenwert).
Hierzu beraten wir Sie in unserem kostenlosen Erstgespräch und geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Abstimmung mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Steuerberaterin.